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Änderungen bei der Ausstellung
von Spendenquittungen ab 2026

(08. Dezember 2025)

Aus ökonomischen und organisatorischen Gründen werden Spendenquittungen ab dem Jahr 2026 nur noch für Zuwendungen ab 300,- € ausgestellt. Kleinere Spenden können selbstverständlich weiterhin über den Kontoauszug oder Überweisungsbeleg steuerlich geltend gemacht werden.